Warum selber zahlen?

Selbstzahlerpraxis-Welche Vorteile?

„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.“                              Albert Einstein

Natürlich ist mir bewusst, dass auch der Besuch bei mir für viele Menschen abhängig ist von ihrem finanziellen Hintergrund und das der Vorteil  einer Kassenabrechnung nicht von der Hand zu weisen ist. Aber es gibt auch einige Gründe, sich für eine Selbstzahlerpraxis zu entscheiden

  • Schneller Therapiebeginn: Therapieplätze bei einem psychologischen Psychotherapeuten, welcher über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen kann, sind meist über Monate ausgebucht. Um Ihnen schnellstmöglich qualifizierte Hilfe und Unterstützung anbieten zu können, bekommen Sie bei mir einen zeitnahen Termin (1- 4 Wochen, je nach Auslastung), gern auch zur Überbrückung bis Ihnen ein Therapieplatz angeboten wird.
  • Freie Methodenwahl: Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich  nicht an die wenigen, von den Kassen genehmigten „Richtlinienverfahren“ gebunden. Ich kann flexibel und individuell auf Sie zugeschnittene Methoden anwenden.
  • Keine Bürokratie: Bei mir benötigen Sie keine langwierigen Anträge oder Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen.
  • Absolute Diskretion:Ihre Therapie  wird nirgendwo aktenkundigd.h. bei keiner Krankenkasse, der kassenärztlichen Vereinigung oder bei einer Versicherung. Dies ist von Vorteil bei möglichen Abschließen von Lebensversicherungen,Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenzusatzversicherung oder bei einer anstehenden Verbeamtung.
  • Freie Therapiedauer: Sie bestimmen selbst, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten und in welchen Abständen diese stattfinden sollen, wenn Sie eine Pause benötigen, gehen keine genehmigten Stunden verloren.
  • Individuelle Termine: Samstagstermine sind im Einzelfall und nach Absprache möglich
  • Kleiner Tipp: Auch Kosten von Inanspruchnahme einer Leistung beim Heilpraktiker kann man als außergewöhnliche Belastung am Ende des Jahres von der Steuer absetzen, eine Quittung oder Rechnung kann ausgestellt werden