Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Selbstzahlerpraxis


Meine Praxis führe ich als reine Selbstzahlerpraxis, das heißt, ich habe keine Zulassung für gesetzliche Krankenkassen. Manche Privaten Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie, bitte informieren Sie sich in diesem Fall vorher bei Ihrer Krankenkasse und klären Umfang der Übernahme und die jeweiligen Bedingungen ab.

 

Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich in der Honorarfindung grundsätzlich frei (§145,§611 BGB), alle Preise sind befreit nach § 4 Abs. 14 UStG von der Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer und direkt im Anschluss an den Termin in bar zu bezahlen, eine Quittung kann gerne ausgestellt werden. Rechnungen können bei Erstattungsmöglichkeit durch private Krankenkassen ausgestellt werden.          

 

Keine Kassenabrechnung


Für folgenden Leistungen berechne ich Ihnen:

 

  • Erstgespräch  (Dauer ca. 90-120 Minuten)         60,00€ 
  • 1 Stunde (Dauer ca. 50-60 Minuten)                    60,00€
  • 1 Doppelstunde (Dauer ca. 100-120 Minuten)  90,00€
  • Paartherapie (Dauer ca. 90-120 Minuten)          95,00€
  • Einzelsetting bei Bedarf innerhalb einer Paartherapie (Dauer ca. 50-60 Minuten)                                     50,00€

 

  • Kurse zum Erlernen eines Entspannungsverfahren (Autogenes Training/Progressive Muskelentspannung) im Einzelunterricht oder in Kleingruppen/Familien auf Nachfrage sehr gerne ganz individuell durchführbar. Preise nach Vereinbarung.
  • Workshop "Dem Stress die Stirn bieten" auf NACHFRAGE buchbar.

 

 

 

Bei sozialen Härtefällen, geringem Einkommen oder Ausbildung/Studium können Sie mich gerne ansprechen, wir werden dann im Einzelfall sicher eine gute Lösung finden.

 

 

 

Termine sollten möglichst mindestens 24 Std. vorher abgesagt werden, bedenken Sie bitte, dass auch andere Menschen die Chance auf einen Termin haben sollten und das die Vor- und Nachbearbeitung einer Sitzung auch für mich Zeit in Anspruch nimmt.

 

Einmal vergessen kann jeder..., aber  bei wiederholten Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage sehe ich mich leider gezwungen den jeweiligen Betrag in Rechnung zu stellen